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TVÜ-Länder: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L

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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder

in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) 

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Von §§ 1- 20 und §§ 21 bis 29


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