Arbeitgeber einigen sich bei den Tarifverhandlungen zum TVöD (Bund und Kommunen)
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Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich bei den Tarifverhandlungen zum TVöD (Bund und Kommunen)
In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben sich der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften auf ein Ergebnis verständigt.
Für die Gewerkschaften saßen sechs Vertreter am Verhandlungstisch: ver.di (2 Vertreter), GdP (1 Vertreter), GEW (1 Vertreter) und der dbb beamtenbund und tarifunion (2 Vertreter).
Der Verhandlungsführer des Bundes, Horst Seehofer fasst sein Statement wie folgt zusammen: "Wir haben hart und lange miteinander verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Auf den öffentlichen Dienst ist Verlass. Das hat sich auch in der Vergangenheit häufig in historischen Situationen gezeigt. Mit dem Tarifabschluss erhalten unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Wertschätzung, die sie verdienen."
Das Tarifergebnis ist in einem 10-seitigen Einigungspapier festgehalten. Im Einzelnen sieht das Ergebnis vor:
- Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro,
- und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
>>>Zum Einigungspapier
Auszubildende, Praktikanten und Studierende
Insgesamt 50 Euro monatlich mehr gibt es für Auszubildende und Praktikanten. Ab dem 1. März 2021 werden die Entgelte um 25 Euro und ab dem 1. März 2022 um weitere 25 Euro pro Monat erhöht.
Die Studienentgelte steigen am 1. März 2021 sogar um 50 Euro und ab 1. März 2022 um weitere 25 Euro pro Monat. Für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) gibt es neuerdings auch einen Tarifvertrag.
Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit
Die Ost-West-Angleichung kommt. Zum Januar 2022 wird die Wochenarbeitszeit in den Kommunen VKA-Ost von 40 auf 39,5 Stunden reduziert, ein Jahr später wird nochmals um eine halbe Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert.
Der KR-Bereich beginnt ein Jahr später mit der Arbeitszeitreduzierung. Dort wird ab dem 1. Januar 2023 in drei jährlichen Schritten von je einer halben Stunde die Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden reduziert. In ihrem ursprünglichen Angebot wollten die Arbeitgeber erst ein Jahr später mit der Reduzierung beginnen.
Verlängerung der Altersteilzeit
Zudem konnte eine Forderung der Gewerkschaftsseite, die Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells bis zum 31. Dezember 2022, durchgesetzt werden. Würde ich folgendermaßen schreiben: Zudem konnte mit der Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells bis zum 31. Dezember 2022 eine Forderung der Gewerkschaftsseite durchgesetzt werden.
Jahressonderzahlung
Außerdem wird ab dem Jahr 2022 die Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 um bis zu 5 Prozentpunkte erhöht. In ihrem ursprünglichen Angebot hatten die Arbeitgeber noch eine Laufzeit von 36 Monaten (Das ist missverständlich: Gilt die neue Regelung ab 2022 und läuft dann 28 Monate oder wurde die Frist bis zu Anhebung der Jahressonderzahlungen auf 28 Monate verkürzt?) gefordert. Diese konnte auf 28 Monate (bis Ende Dezember 2022) reduziert werden. Dies sehen die Gewerkschaften als eine wichtige Verbesserung.
Besondere Regelungen für die VKA: Anhebung Jahressonderzahlung:
- Tarifgebiet West EG 1 –8 ab dem Jahr 2022 auf 84,51 Prozent
- Tarifgebiet Ost EG 1 –8 für das Jahr 2022 auf 81,51 Prozent und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 Prozent.
Corona-Prämie
Alle Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung.
Sie soll für Beschäftigte in den
- Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro,
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro
- und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro liegen.
Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantin erhalten eine Prämie (der Bund zahlt 200 Euro, die Kommunen zahlen 225 Euro).
>>>Zum Tarifvertrag Corona-Prämie
Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Rundschreiben die Details zur Zahlung der Corona Prämie geregelt. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen.
Zum Rundschreiben des BMI
Besondere Regelungen für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und sowie in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde eine Pflegezulage eingeführt und bestehende Zulagen erhöht.
Einführung einer Pflegezulage:
Diese beträgt ab dem 1. März 2021 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro angehoben.
Die monatliche Intensivzulage wird in den kommunalen Krankenhäusern ab dem 1. März 2021 mit einer Erhöhung von 46,02 Euro auf 100 Euro mehr als verdoppelt.
Zugleich wird die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, ab dem 1. März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht.
Bundesinnenminister Horst Seehofer spricht von einem "historischen Durchbruch für die Pflegekräfte", denn eine Pflegekraft erhält bis zum Laufzeitende insgesamt ein Plus von durchschnittlich 2.700 Euro, eine Intensivpflegekraft sogar durchschnittlich 3.900 Euro.
Beamtinnen und Beamte des Bundes
Im unmittelbaren Anschluss an das Tarifergebnis, forderten die Gewerkschaften die Übertragung auf die Besoldung der Bundesbeamten. Bundesinnenminister Seehofer sagte dies zu und verwies auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgelegt, dass der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden solle.
Eilmeldung:
Der Bundeinnenminister Horst Seehofer hat am 27.10.2020 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes an der Sonderzahlung Corona einbezoigen werden sollen.
Weitere Stimmen zum Tarifergebnis
Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, sagte, dass es damit gebe es für untere Lohngruppen eine Einkommenssteigerung um etwa 4,5 Prozent gebe. „Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen“, betonte er.
Der dbb-Bundesvorsitzende, Ulrich Silberbach, sagte: „Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht.“ Die Arbeitgeber hätten den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) äußerte sich erleichtert über die relativ lange Laufzeit des Vertrages, die Planungssicherheit bedeute. Allerdings träfen die Zusatzkosten die Kommunen „in einer äußerst angespannten Finanzlage“. Von einem „vertretbaren Kompromiss in schwieriger Zeit“ sprach der Deutsche Städtetag.
Erklärungsfrist bis 26.11.2020
Der TV-Corona wurde von den Tarifvertragsparteien sofort unterschrieben, damit die Prämien noch bis zum 31.12.2020 ausbezahlt werden können.
Anders verhält es sich beim sonstigen Tarifergebnis. Hier gibt es eine Erklärungsfrist der Gewerkschaft ver.di, deren Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst erst nach langen Diskussionen das mit den Arbeitgebern ausgehandelte Einigungspapier zur Annahme empfohlen hatte. Voraussichtlich vom 2. bis zum 20. November sollen in landesbezirklichen Videokonferenzen nun die Mitglieder die Einigung diskutieren. Am 24. November tagt die ver.di-Bundestarifkommission erneut. ver.di hat bis 26.11.2020 Zeit, sich zum Tarifergebnis zu erklären.
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UT 20201030
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