Aktuelles aus dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst; 31.03.2012

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst

Der dbb plädiert dafür, die Zweigleisigkeit der Systeme der Krankenversicherung in Deutschland nicht in Frage zu stellen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt verwies am 29. März 2012 auf eine alte Winzerregel: Lobe den eigenen Wein, aber mache nicht den Tropfen des Nachbarn madig, lautet eine alte Verhaltensregel der Weinbauern, sagte der dbb Vize. Daran sollten sich auch die Fachleute der Krankenversicherung orientieren. Dauderstädt kommentierte damit die Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes Jürgen Graalmann, der für ein Ende der privaten Krankenversicherung (PKV) plädiert hatte.

In der dritten Verhandlungsrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien nach langen Verhandlungen heute in Potsdam auf einen Tarifabschluss verständigt.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärte hierzu: "Die heutige Einigung bedeutet für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen eine dauerhafte Entgelterhöhung in den nächsten beiden Jahren von insgesamt 6,3 %. Die Belastung für den Bundeshaushalt wird rund 550 Mio. Euro betragen. Damit sind die Arbeitgeber bis an die Schmerzgrenze gegangen. Die Tarifvertragsparteien haben sich außerdem vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung auf eine Neuregelung zum Urlaub geeinigt. Künftig gibt es 29 Urlaubstage für alle und 30 Tage ab dem 55. Lebensjahr wegen des gesteigerten Erholungsbedürfnisses. Daneben wurden Verbesserungen für Auszubildende vereinbart, inklusive verbindlicher Regelungen zur Übernahme, um den öffentlichen Dienst für junge Menschen weiterhin attraktiv zu gestalten. Die Laufzeit von 24 Monaten gibt den Arbeitgebern Planungssicherheit." Der Minister zeigte sich insgesamt zufrieden: "Mit dem Abschluss liegen wir im Rahmen aktueller Tarifergebnisse. Wichtiger ist jedoch: Unsere Sozialpartnerschaft funktioniert. Das haben Gewerkschaften und Arbeitgeber heute unter Beweis gestellt. Nicht nur beim Entgelt, sondern auch bei schwierigen Fragen wie dem Thema Urlaub haben wir gemeinsam eine Lösung gefunden. Und zwar ohne Schlichtung und weitere Streiks. Das ist ein Erfolg für alle Beteiligten. Und die Entgelterhöhung ist natürlich eine Anerkennung für die Leistungen der Beschäftigten. Ich werde im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen dem Kabinett vorschlagen, das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger zu übertragen."

Die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung sind:Die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden steigen insgesamt um 6,3 % (ab 1.3.2012 um 3,5 %, ab 1.1.2013 um weitere 1,4 % und ab 1.8.2013 um weitere 1,4 %.);Altersdiskriminierungsfreie Regelung zum Urlaub: Alle Tarifbeschäftigten erhalten, unter Wahrung bestehender Besitzstände, 29 Tage Erholungsurlaub, mit Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des steigenden Erholungsbedürfnisses 30 Tage; Verbindliche Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und Verbesserungen bei der Übernahme von Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen.

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums des Innern (BMI), 31.03.2012



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