Ausbildungsvergütungen für Auszubildende im öffentlichen Dienst ab 01.04.2022

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Ausbildungsvergütungen (TVöD-BBiG VKA)

In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes sind die Ausbildungsentgelte geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den Bund und die Kommunen werden auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt.

TVöD: 3,2 % Lohnsteigerung in zwei Schritten innerhalb von 28 Monaten

Zum 1.04.2021 wurden die Tabellenentgelte für alle Beschäftigten um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, erhöht und ab dem 1.04..2022 um weitere 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1.09.2020 bis zum 31.12.2022.

Die Auszubildendevergütungen für Auszubildende sowie Praktikanten wurden ab 1.04.2021 um 25 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung um 25 Euro wurde ab 1.04.2022 vorgenommen.

Die Studienentgelte sind zum 1.04.2021 um 50 Euro und in einer zweiten Anpassung zum 1.04.2022 um weitere 25 Euro pro Monat gestiegen.

Zusätzliche Verbesserungen im Krankenhaus- und Pflegebereich

Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren darüber hinaus, orientiert an der Belastung, von bis zu drei Zulagen: So haben die Arbeitgeber die Einführung einer Pflegezulage vereinbart. Diese beträgt ab dem 1. März 2021 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro angehoben. Die monatliche Intensivzulage wird in den kommunalen Krankenhäusern ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro mehr als verdoppelt. Der Bund zahlt bereits eine Intensivzulage in Höhe von 150 Euro. Zugleich wird die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, ab dem 1. März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht.

Einmalige Corona-Sonderzahlung

Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung. Sie soll für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro liegen. Auszubildende des Bundes erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro.

Verlängerung von Tarifregelungen

Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – sowie die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Aktuell geltende Auszubildendenvergütungen (Bund/Kommunen) sowie die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen (TVöD)

TVAöD BBiG und Pflege ab 01.04.2022

 Ausbildungsjahr

TVAöD
Besonderer Teil BBiG
(§ 1 Abs. 1 Buchst. a TVAöD – AT -) ab 01.04.2022

TVAöD
 Besonderer Teil Pflege
(§ 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD – AT -) ab 01.04.2022

TVAöD
- Besonderer Teil Pflege -
(§ 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD – AT -) ab 01.04.2022

 1. Ausbildungsjahr

 1.068,26

1.190,69

 1.065.24

 2. Ausbildungsjahr

 1.118,20

 1.252,07

 1.125,30

 3. Ausbildungsjahr

 1.164,02

1.353,38

 1.222,03

 4. Ausbildungsjahr

 1.227,59

 -

 -

 


Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)

Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.04.2022

 Praktikantin/Praktikant für den Beruf

 Bund / Kommunen 

der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters
der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen
der Heilpädagogin, des Heilpädagogen

1.876,21

 der pharm.-techn. Assistentin,
des pharm.-techn. Assistenten
der Erzieherin, des Erziehers

1.652,02

 der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers,
der Masseurin und med Bademeisterin,
des Masseurs und med Bademeisters,
der Rettungssanitäterin, des Rettungssanitäters

1.595,36

 


Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen (TVöD)

TVAöD BBiG und Pflege ab 01.04.2021

 Ausbildungsjahr

TVAöD
Besonderer Teil BBiG
(§ 1 Abs. 1 Buchst. a TVAöD – AT -) ab 01.04.2021

TVAöD
 Besonderer Teil Pflege
(§ 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD – AT -) ab 01.04.2021

TVAöD
- Besonderer Teil Pflege -
(§ 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD – AT -) ab 01.04.2021

 1. Ausbildungsjahr

 1.043,26

1.165,69

 1.040.24

 2. Ausbildungsjahr

 1.093,20

 1.227,07

 1.100,30

 3. Ausbildungsjahr

 1.139,02

1.328,38

 1.197,03

 4. Ausbildungsjahr

 1.202,59

 -

 -

 


Monatliches Entgelt für Praktikanten (Bund/Kommunen)

Tabelle Praktikanten (TVPöD) ab 01.04.2021

 Praktikantin/Praktikant für den Beruf

 Bund / Kommunen 

der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters
der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen
der Heilpädagogin, des Heilpädagogen

1.851,21

 der pharm.-techn. Assistentin,
des pharm.-techn. Assistenten
der Erzieherin, des Erziehers

1.627,02

 der Kinderpflegerin, des Kinderpflegers,
der Masseurin und med Bademeisterin,
des Masseurs und med Bademeisters,
der Rettungssanitäterin, des Rettungssanitäters

1.570,36

 


 

Ab hier die Auszubildendenvergütungen der Vorjahe 

 

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst (TVöD)

Besonderer Teil BBiG

Tarifgebiet West und Ost ab 1. Januar 2010

 Ausbildungsjahr

Bund / Kommunen 

Länder 

 4. Ausbildungsjahr

 853,18

 865,75

 3. Ausbildungsjahr

 790,30

 801,05

 2. Ausbildungsjahr

 744,98

 754,42

 1. Ausbildungsjahr

 695,59

 703,58

.

Besonderer Teil Pflege

Tarifgebiet West und Ost ab 1. Januar 2010

...

 Ausbildungsjahr

 Bund / Kommunen 

 Länder 

 3. Ausbildungsjahr

 977,59

 981,73

 2. Ausbildungsjahr

 877,40

 881,90

 1. Ausbildungsjahr

 816,68

 819,92

.

 



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