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Unsere Link-TIPPs:
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§ 61 Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb)
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§ 61 Schriftform der Kündigung
Kündigungen - auch außerordentliche - bedürfen der Schriftform. Der Kündigungsgrund soll in dem Kündigungsschreiben angegeben werden; § 59 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberührt.
Zur Übersicht weiterer tarifvertraglicher Regelungen für den öffentlichen Dienst.
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