Manteltarifvertrag für Arbeiter im öffentlichen Dienst (MTArb): § 1 Allgemeiner Geltungsbereich

PDF-SERVICE "Beamte/Öffentlicher Dienst": Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Bücher zum Themenbereich Beamte und Öffentlicher Dienst herunterladen und lesen. Nutzen Sie das tolle eBook zum Tarifrecht, das mehrfach im Jahr aktualisiert wird. Daneben finden Sie folgende OnlineBücher als PDF: Besoldung, Beihilferecht in Bund und Ländern, Beamtenversorgung in Bund und Ländern, Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Arbeitnehmen). Daneben bieten wir ausgewählte Links, z.B. Nebenjob, Musterformular für den Teilzeitantrag usw. >>>hier zur Anmeldung

Unsere Link-TIPPs:

I www.arbeiter-online.de I www.tarifvertragoed.de I

 


 

Zur Übersicht des MTArb

.

 

 § 1 Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) 

 

.

ABSCHNITT I

Geltungsbereich

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer
a) des Bundes - mit Ausnahme des Bundeseisenbahnvermögens - und
b) der Länder - mit Ausnahme der Länder Berlin und Bremen – und der sonstigen Mitglieder der Arbeitgeberverbände, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehören, die in einer der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegenden Beschäftigung tätig sind (Arbeiter).

Protokollnotiz:
Die in diesem Tarifvertrag verwendete Bezeichnung "Arbeiter" umfasst auch Arbeiterinnen.


Zur Übersicht weiterer tarifvertraglicher Regelungen für den öffentlichen Dienst. 



Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -


mehr zu: MTArb
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.tarif-oed.de © 2024