Besitzstandszulage

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Besitzstandszulage

Bestimmte Zulagen nach BAT werden nicht in das Vergleichsentgelt eingerechnet, sondern zusätzlich als Besitzstandszulage weiter gezahlt. Dazu zählen:

  • Kinderzulagen,
  • Vergütungsgruppenzulagen,
  • Techniker-, Meister- und Programmiererzulagen (bis zum Abschluss der Eingruppierung),
  • Zulagen bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit,
  • Funktionszulagen, die nicht in das Vergleichsentgelt einfließen.

Die Besitzstandszulage ist dynamisch, d.h. sie wächst bei zukünftigen prozentualen Entgeltsteigerungen mit. In der Regel bleibt sie auch bei einer Höhergruppierung erhalten.



Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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