Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

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Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wurde 1961 abgeschlossen und seither 78 Mal geändert. Zwischen der Fassung für Bund und Länder und der Fassung für Kommunen gibt es Unterschiede. Eine eigene Fassung des BAT gilt in den östlichen Bundesländern (BAT-Ost).Für die übergeleiteten Beschäftigten von Bund und Kommunen (Überleitung) löst der TVöD den BAT ab. Der BAT bleibt aber in Kraft. Zum einen werden manche Regelungen des BAT für eine Übergangszeit weiter angewendet (z.B. Eingruppierung), zum anderen gilt er weiter für die Landesbeschäftigten.
Für Beschäftigte, die nach BAT bezahlt werden, aber nicht bei Bund, Ländern oder Kommunen angestellt sind, siehe Inbezugnahme BAT.



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