Entgeltordnung im neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst, u.a. TVöD, TV-L

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Entgeltordnung im neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L)

Das Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte des Bundes ist vollkommen neu strukturiert worden. An die Stelle der bisherigen Vergütung für Angestellte und des bisherigen Lohnes für Arbeiterinnen und Arbeiter tritt einheitlich das Tabellenentgelt nach TVöD. Zu den Regelungen der §§ 12 bis 25 (Abschnitt III) des TVöD sowie zu den §§ 10, 17 und 18 des TVÜ-Bund hat das BMI am 8. Dezember 2005 das Rundschreiben - D II 2 / 220 210-2/0 -  herausgegeben, das wir in diesem Kapitel als Grundlage unserer Erläuterungen verwendet haben.

Neue Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte (TVöD)

Für alle in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten (Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte) und für die Neueinstellungen bestimmt sich das Tabellenentgelt ab dem 1. Oktober 2005 nach dem TVöD. Mit dessen In-Kraft-Treten löst die Entgelttabelle TVöD (siehe PDF's) die bisherigen Vergütungs- und Monatslohntabellen ab. Tarifliche Erschwerniszuschläge und viele Zulagen werden dagegen bis zu einer Neuregelung der Erschwerniszuschläge bzw. bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung nach bisherigem Recht weiter gezahlt; für Vergütungsgruppenzulagen und Meister-, Techniker- und Programmiererzulagen gelten die jeweiligen Sonderregelungen des TVÜ-Bund.

Entgeltordnung wird noch vereinbart

Die neuen Eingruppierungsregelungen sind zwischen den Tarifparteien noch nicht abschließend verhandelt worden. Vor In-Kraft-Treten einer neuen Entgeltordnung sollen zwei unterschiedliche Eingruppierungsmodelle in ausgewählten Behörden auf Angemessenheit, Praxistauglichkeit und Finanzierbarkeit überprüft werden. Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung haben sich die Tarifvertragsparteien daher auf die Fortgeltung des bisher maßgeblichen Rechts in modifizierter Form verständigt. Diese Regelungen gelten auch für besondere tarifvertragliche Vorschriften über die Eingruppierungen entsprechend (§ 17 Abs. 10 TVÜ-Bund).

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