(1) Kann der Angestellte aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Angestellten Krankenbezüge und sonstige Bezüge gezahlt und darauf entfallende, vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zu Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie Umlagen (einschließlich der Pauschalsteuer) zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat. (2) Der Angestellte hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. (3) Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Angestellten geltend gemacht werden. (4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Zahlung der Krankenbezüge und sonstiger Bezüge zu verweigern, wenn der Angestellte den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber verhindert, es sei denn, daß der Angestellte die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtung nicht zu vertreten hat.
Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" nur 7,50 Euro
Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die Ratgeber des DBW. Besonders beliebt ist das 312-seitige Buch zum Thema "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst". Dort finden Sie alles Wissenswerte zu
Einkommen, Bezahlung und Zulagen
Arbeitszeit und Urlaub
Reisekosten und Umzugskosten
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Rente, Zusatzversorgung und Beamtenversorgung
Gesundheit, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Beihilfe
Der Ratgeber erläutert selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und ist ein unverzichtbarer Wegbegleiter für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter. Aber auch für Rentner und Ruhestandsbeamte bietet der Ratgeber viele wichtige Tipps. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro kann hier online bestellt werden >>>weiter.
Hier finden Sie auf 288 Seiten alles Wichtige zum Neuen Tarifrecht (TVöD) bei Bund und Gemeinden des öffentlichen Dienstes. Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro. >>> hier bestellen