Soweit in Betrieben für Arbeitnehmer a) der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), b) ein Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, gilt, ersetzt dieser Tarifvertrag den BAT.
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Einkommen, Bezahlung und Zulagen
Arbeitszeit und Urlaub
Reisekosten und Umzugskosten
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Rente, Zusatzversorgung und Beamtenversorgung
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